| Allgemeine
Geschäftsbedingungen der MBBB (Stand:
1.10.2002)
Die MICHAEL BOHN
BRAINBOX, Köln
(nachfolgend “MBBB” genannt) – vertreten
durch Michael Bohn – arbeitet
ausschließlich
nur zu nachfolgenden
Bedingungen. Die
Geschäftsbedingungen
gelten als vereinbart,
wenn der Auftraggeber
ihnen nicht unmittelbar
nach Zurkenntnisnahme
widerspricht.
1.
Grafische Entwürfe
1.1. Unter einem
grafischen Entwurf
versteht MBBB ausschließlich
die grafische Gestaltung
eines Werbemittels
aufgrund eines vollständigen
Briefings ohne die
Realisation der Entwurfsarbeit.
1.2. Der grafische Entwurf wird präsentiert
mittels eines 1c- oder 4c Ausdrucks auf
Papier oder auf einer elektronischen
Benutzeroberfläche oder in Form
eines Layoutdummies (z.B. für Faltschachteln
oder Ähnlichem).
1.3. Vorgenannte Entwürfe auf elektronischen
Benutzeroberflächen werden von MBBB
nur zum Zwecke der Betrachtung und der
internen Abstimmung beim Kunden übermittelt.
1.4. Für MBBB besteht im Rahmen
des Auftrags grundsätzlich grafische,
typographische und photographische Gestaltungsfreiheit.
Material- und Papierauswahl sind Teil
des grafischen Entwurfs.
2.
Urheberschutz und
Nutzungsrechte
2.1. Vertragsgegenstand
ist die Schaffung
des in Auftrag gegebenen
Urheberwerkes sowie
die Einräumung
von Nutzungsrechten
an diesem Werk. Die
Gesamtleistung von
MBBB besteht in der
Schaffung eines Werkes
gemäß § 631
BGB. Dieses Werk
wird urheberrechtlich
genutzt. Das Recht
der Nutzung wird
als einfaches oder
ausschließliches
Recht (§ 31
UrhG) sowie räumlich,
zeitlich und inhaltlich
beschränkt (§ 32
UrhG) eingeräumt.
2.2. Die Arbeiten von MBBB (Konzepte,
Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen,
Composings und Photographien) sind als
persönliche, geistige Schöpfung
durch das Urheberrechtsgesetz geschützt,
dessen Regelungen auch dann als vereinbart
gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht
ist.
2.3. Ohne die Zustimmung von MBBB dürfen
die Arbeiten einschließlich der
Urheberbezeichnung weder im Original
noch bei der Reproduktion geändert
werden. Jede Nachahmung auch von Teilen
des Werkes ist unzulässig.
2.4. Die Werke von MBBB dürfen nur
für die vereinbarte Nutzungsart
und den vereinbarten Zweck im vereinbarten
Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher
Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages
nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung
erkennbar gemachte Zweck. Das Recht,
die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen
zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber
erst nach der vollständigen Zahlung
der Vergütung und sämtlicher
auftragsbezogenen Organisations- und
Materialkosten, Zusatzleistungen und
verauslagten Fremdkosten.
2.5. Wiederholungsnutzen (z.B. Nachauflage)
oder Mehrfachnutzungen (z.B. für
ein anderes Produkt oder für Tochterfirmen
oder andere Länder) sind kostenpflichtig;
sie bedürfen unbedingt der Einwilligung
von MBBB.
2.6. Die Übertragung eingeräumter
Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls
der Einwilligung von MBBB.
2.7. Über den Umfang der Nutzung
steht MBBB ein Auskunftsanspruch zu.
3. Herausgabe
von Daten
3.1. MBBB ist nicht verpflichtet, Datenträger,
Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht
der Auftraggeber, dass MBBB ihm Datenträger,
Dateien und Daten zur Verfügung
stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren
und gesondert zu vergüten.
3.2. Hat MBBB dem Auftraggeber Datenträger,
Dateien und Daten zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung
der MBBB verändert werden.
3.3. Gefahr und Kosten des Transports
von Datenträgern, Dateien und Daten
online und offline trägt der Auftraggeber.
3.4. MBBB haftet außer bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit nicht
für Mängel an Datenträgern,
Dateien und Daten. Die Haftung des Designers
ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern,
Dateien und Daten, die beim Datenimport
auf das System des Auftraggebers entstehen.
4.
Vergütung
4.1. Der Entwurf
(Konzepte, Texte,
grafische Entwürfe,
Illustrationen, Composings
und Photographien)
und die jeweilige
Einräumung des
Nutzungsrechtes bilden
eine einheitliche
Leistung.
4.2. Nutzt der Auftraggeber den Entwurf
nicht wie vorgesehen, berechnet MBBB
dennoch die Vergütung für den
Entwurf und für die Nutzung, welche
im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung
vereinbart wurde.
4.3. Eine unentgeltliche Tätigkeit,
insbesondere die kostenfreie Schaffung
von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
4.4. Vorschläge und Weisungen des
Auftraggebers aus technischen, gestalterischen
und anderen Gründen und seine sonstige
Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die
Vergütung; sie begründen auch
kein Miturheberrecht.
4.5. Die Vergütung ist – wenn
nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung
anders vereinbart – bei Ablieferung
der Entwurfsarbeit fällig. Die Vergütung
ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung
in Euro zahlbar.
4.6. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert,
so ist die entsprechende Teilvergütung
jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.
Erstreckt sich die Ausführung eines
Auftrages über einen längeren
Zeitraum, so kann MBBB entsprechende
Abschlagszahlungen verlangen.
4.7. Zusatzleistungen, Dienstleistungen
und Entwürfe die über den Leistungsumfang
des Angebots hinausgehen, werden je Stunde
mit Euro 90,00 netto abgerechnet. Entstehen
durch Zusatzleistungen von MBBB Entwürfe,
die durch das Urheberrechtsgesetz geschützt
sind, wird zusätzlich eine Nutzungsvergütung
lt. aktuellem Vergütungstarifvertrag
SDSt/AGD in Rechnung gestellt. Dieser
Vergütungstarifvertrag ist gemäß § 7
Tarifvertragsgesetz beim Bundesministerium
für Arbeit und Sozialordnung sowie
den zuständigen Ministerien aller
deutschen Bundesländer registriert.
4.8. Die Arbeitszeit wird in 6er-Zeiteinheiten
erfasst (eine Einheit = 10 Minuten).
Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit
ist 30 Minuten (3 Einheiten).
4.9. Vergütungen sind Nettobeträge,
die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
ohne Abzug in Euro zu entrichten sind.
5.
Material- und Organisationskosten
5.1. Im Zusammenhang
mit den Entwurfsarbeiten
oder der Realisation
des Entwurfs entstehende
Material- und Organisationskosten
sind zu erstatten
und werden an den
Auftraggeber weitergegeben.
5.2. MBBB berechnet für jeden Auftrag
eine Pauschale für grafisches Kleinmaterial
in Höhe von Euro 15,-.
Nach Anfall kann berechnet werden:
für ein Telefonat City Euro 0,50
für ein Telefonat Fern Euro 1,50
für ein Fax Euro 1,50
für ein Telefonat Funk Euro 2,50
für einen Postausgang Euro 5,-
für eine s/w Kopie/Laser DIN A4
Euro 0,25
für eine s/w Kopie DIN A 3 Euro
0,50
für einen Ausdruck in Farbe DIN
A 4 Euro 10,50
für einen Ausdruck in Farbe DIN
A 3 Euro 14,50
für einen Ausdruck Thermosublimation
DIN A 3 Euro 22,50
für einen Layoutscan bis 10 MB Euro
12,50
für einen Layoutscan bis 20 MB Euro
22,50
für die Recherche im Internet oder
für die Zusammenstellung
archivierter Daten je Stunde Euro 60,00
für das Brennen einer CD-Rom bis
350 MB Euro 10,-
für das Brennen einer CD-Rom bis
700 MB Euro 15,-
für Fahrten außerhalb Kölns
mit eigenem PKW Euro 0,50,- pro Kilometer.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl.
der gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.3. Material, dass in Punkt 5.2 nicht
verifiziert ist, und Reisekosten werden
zum Einkaufspreis plus 15% Service-Fee
dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
6. Zusatzleistungen
und stillschweigende Auftragserweiterung
Die Änderung von Entwürfen,
die Schaffung weiterer Entwürfe,
Illustrationen, Composings und Photos,
die Änderung von Produktionsdaten,
Satz- und Bilddateien sowie andere Zusatzleistungen
werden dem Auftraggeber, soweit sie über
den Leistungsumfang des Angebots von
MBBB hinausgehen, gesondert in Rechnung
gestellt. Im Zweifelsfall werden Zusatzleistungen
nach dem aktuellen Vergütungstarifvertrag
Design SDST/AGD abgerechnet.
7.
Fremdkosten
7.1. Fremdkosten
sind Rechnungen über
Produkte und Dienstleistungen
von Drittfirmen (z.B.
Kosten für Lithofilme
eines Belichtungsstudios),
die zur Auftragsabwicklung
notwendig sind. Sie
werden von Drittfirmen
separat und eigenständig
und im eigenen Namen
direkt mit dem Auftraggeber
abgerechnet.
7.2. Die Vergabe von Fremdleistungen
im Zuge der Nutzungsdurchführung
nimmt MBBB nur aufgrund einer mit dem
Auftraggeber getroffenen Vereinbarung
in dessen Namen und auf dessen Rechnung
vor.
7.3. Soweit MBBB auf Veranlassung des
Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem
Namen vergibt, stellt der Auftraggeber
MBBB von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten
frei.
7.4. Fremdkosten, die MBBB auf Veranlassung
des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt
hat, werden dem Auftraggeber plus einer
Service-Fee in Höhe von 16% zzgl.
der gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung
gestellt.
7.5. Fremdkosten sind nach deren Rechnungsstellung
bzw. Erbringung fällig.
8.
Korrekturabzug
8.1. Der Auftraggeber
legt dem Designer
vor Ausführung
der Vervielfältigung
Korrekturmuster vor.
8.2. Unterschreibt der Auftraggeber kein
Korrekturmuster, so betrachtet MBBB nach
sieben Werktagen ab Datum der Vorlage
des Korrekturmusters die Entwürfe
und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber
als fehlerfrei freigegeben.
9.
Produktionsüberwachung
9.1. Soll MBBB die
Produktionsüberwachung
durchführen,
schließen sie
und der Auftraggeber
darüber eine
schriftliche Vereinbarung
ab. Führt MBBB
die Produktionsüberwachung
durch, entscheidet
sie nach eigenem
Ermessen und gibt
entsprechende Anweisungen.
9.2. Übernimmt MBBB die Reinabwicklung
der Produktion, geschieht dies nach besten
Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber
stellt hierbei MBBB von der Haftung frei.
9.3. MBBB kann Personen oder Drittfirmen
(z.B. Fotografen, Texter, Programmierer,
Bildarchive, Druckereien, Belichtungsstudios) – die
vom Auftraggeber zur Realisation des
Werkes beauftragt wurden – ablehnen,
wenn für MBBB deren fachliches Können
oder handwerkliche Qualität zweifelhaft
und somit nicht ausreichend sind.
10.
Haftung
10.1. Eine Haftung
für die Schutzfähigkeit,
wettbewerbs- und
kennzeichenrechtliche
Zulässigkeit
der Arbeiten wird
von MBBB nicht übernommen.
10.2. Der Auftraggeber übernimmt
mit der Publikation der Arbeiten die
Verantwortung für die Richtigkeit
von Bild, Ton und Text. MBBB hafte nicht
für formale und inhaltliche Fehler
(z.B. Rechtschreibungen, Übersetzungen,
Fakten).
10.3. Soweit MBBB auf Veranlassung des
Auftraggebers Fremdleistungen in dessen
Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag
gibt, haftet MBBB nicht für Leistungen
und Arbeitsergebnisse des beauftragten
Leistungserbringers.
10.4. Die Freigabe von Produktion und
Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber.
Delegiert dieser im Ausnahmefall die
Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in
Teilen an MBBB, stellt er MBBB von der
Haftung frei.
10.5. Der Auftraggeber versichert, dass
er zur Verwendung aller MBBB übergebenen
Vorlagen berechtigt ist und dass diese
Vorlagen von Rechten Dritter frei sind.
Sollte er entgegen dieser Versicherung
nicht zur Verwendung berechtigt oder
sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten
Dritter sein, stellt der Auftraggeber
MBBB im Innenverhältnis von allen
Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.6. Die MBBB haftet nicht für
Schäden, insbesondere nicht für
unmittelbare oder
mittelbare Folgeschäden, Datenverlust,
entgangenen Gewinn, System- oder Produktionsausfälle,
die durch Verwendung und Nutzung unserer
Daten entstehen.
11.
Eigentumsvorbehalt
und Versendungsgefahr
11.1. An Entwürfen
von MBBB werden nur
Nutzungsrechte eingeräumt,
ein Eigentumsrecht
wird nicht übertragen.
11.2. Die Originale (Datenträger,
Druckvorlagen, Negative, usw.) sind nach
angemessener Frist unbeschädigt
an MBBB zurückzugeben, sofern nicht
ausdrücklich eine anders lautende
Vereinbarung getroffen wurde.
11.3. Zusendung und Rücksendung
der Originale erfolgen auf Gefahr und
für Rechnung des Auftraggebers.
12.
Belegexemplare
Um die Nutzung und
Urheberschaft zu
dokumentieren ist
von vervielfältigten
Werken MBBB mindestens
fünf Belegexemplare
unentgeltlich zu überlassen,
die auch im Rahmen
der Eigenwerbung
und Öffentlichkeitsarbeit
verwendet werden
dürfen.>
13.
Kennzeichnung
MBBB behält
sich vor, Quellenangaben
und Impressumsangaben
(Name, Adresse, Telefon,
Fax, Internetadresse
und/oder e-Mail)
an seinen Arbeiten
anzubringen.
14.
Firmierung und
Vertragspartner
im Sinne des BGBs
14.1. Ihr Vertragspartner
im Sinne des Bürgerlichen
Gesetzbuches [BGB]
ist Michael Bohn.
15.
Erfüllungsort,
Recht und Sprache
Erfüllungsort
und Gerichtsstand
für beide Teile
ist Köln. Für
den Fall, dass der
Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik
Deutschland hat oder
seinen Sitz oder
gewöhnlichen
Aufenthalt nach Vertragsabschluss
ins Ausland verlegt,
wird der Sitz der
MBBB als Gerichtsstand
vereinbart. Es gilt
deutsches Recht und
deutsche Sprache.
16.
Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
16.1. Vereinbarungen
in Angeboten von
MBBB (z.B. eingeräumte
Nutzungsrechte, Zahlungsmodus),
die durch den Auftraggeber
schriftlich bestätigt
wurden, gehen vor
Vereinbarungen vorstehender
Bestimmungen.
16.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer
der vorstehenden Bestimmungen lässt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die unwirksame Bestimmung
ist durch eine wirksame zu ersetzten,
die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen
Zweck soweit wie möglich verwirklicht. |