Allgemeine Geschäftsbedingungen der MBBB (Stand: 1.10.2002)

Die MICHAEL BOHN BRAINBOX, Köln (nachfolgend “MBBB” genannt) – vertreten durch Michael Bohn – arbeitet ausschließlich nur zu nachfolgenden Bedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unmittelbar nach Zurkenntnisnahme widerspricht.

1. Grafische Entwürfe

1.1. Unter einem grafischen Entwurf versteht MBBB ausschließlich die grafische Gestaltung eines Werbemittels aufgrund eines vollständigen Briefings ohne die Realisation der Entwurfsarbeit.
1.2. Der grafische Entwurf wird präsentiert mittels eines 1c- oder 4c Ausdrucks auf Papier oder auf einer elektronischen Benutzeroberfläche oder in Form eines Layoutdummies (z.B. für Faltschachteln oder Ähnlichem).
1.3. Vorgenannte Entwürfe auf elektronischen Benutzeroberflächen werden von MBBB nur zum Zwecke der Betrachtung und der internen Abstimmung beim Kunden übermittelt.
1.4. Für MBBB besteht im Rahmen des Auftrags grundsätzlich grafische, typographische und photographische Gestaltungsfreiheit. Material- und Papierauswahl sind Teil des grafischen Entwurfs.

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte

2.1. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Urheberwerkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die Gesamtleistung von MBBB besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht der Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht (§ 31 UrhG) sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§ 32 UrhG) eingeräumt.
2.2. Die Arbeiten von MBBB (Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photographien) sind als persönliche, geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3. Ohne die Zustimmung von MBBB dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
2.4. Die Werke von MBBB dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen und verauslagten Fremdkosten.
2.5. Wiederholungsnutzen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt oder für Tochterfirmen oder andere Länder) sind kostenpflichtig; sie bedürfen unbedingt der Einwilligung von MBBB.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls der Einwilligung von MBBB.
2.7. Über den Umfang der Nutzung steht MBBB ein Auskunftsanspruch zu.

3. Herausgabe von Daten

3.1. MBBB ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass MBBB ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
3.2. Hat MBBB dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der MBBB verändert werden.
3.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
3.4. MBBB haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

4. Vergütung

4.1. Der Entwurf (Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photographien) und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.
4.2. Nutzt der Auftraggeber den Entwurf nicht wie vorgesehen, berechnet MBBB dennoch die Vergütung für den Entwurf und für die Nutzung, welche im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
4.3. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
4.4. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht.
4.5. Die Vergütung ist – wenn nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders vereinbart – bei Ablieferung der Entwurfsarbeit fällig. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in Euro zahlbar.
4.6. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann MBBB entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.
4.7. Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden je Stunde mit Euro 90,00 netto abgerechnet. Entstehen durch Zusatzleistungen von MBBB Entwürfe, die durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind, wird zusätzlich eine Nutzungsvergütung lt. aktuellem Vergütungstarifvertrag SDSt/AGD in Rechnung gestellt. Dieser Vergütungstarifvertrag ist gemäß § 7 Tarifvertragsgesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie den zuständigen Ministerien aller deutschen Bundesländer registriert.
4.8. Die Arbeitszeit wird in 6er-Zeiteinheiten erfasst (eine Einheit = 10 Minuten). Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit ist 30 Minuten (3 Einheiten).
4.9. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ohne Abzug in Euro zu entrichten sind.

5. Material- und Organisationskosten

5.1. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder der Realisation des Entwurfs entstehende Material- und Organisationskosten sind zu erstatten und werden an den Auftraggeber weitergegeben.
5.2. MBBB berechnet für jeden Auftrag eine Pauschale für grafisches Kleinmaterial in Höhe von Euro 15,-.
Nach Anfall kann berechnet werden:
für ein Telefonat City Euro 0,50
für ein Telefonat Fern Euro 1,50
für ein Fax Euro 1,50
für ein Telefonat Funk Euro 2,50
für einen Postausgang Euro 5,-
für eine s/w Kopie/Laser DIN A4 Euro 0,25
für eine s/w Kopie DIN A 3 Euro 0,50
für einen Ausdruck in Farbe DIN A 4 Euro 10,50
für einen Ausdruck in Farbe DIN A 3 Euro 14,50
für einen Ausdruck Thermosublimation DIN A 3 Euro 22,50
für einen Layoutscan bis 10 MB Euro 12,50
für einen Layoutscan bis 20 MB Euro 22,50
für die Recherche im Internet oder für die Zusammenstellung
archivierter Daten je Stunde Euro 60,00
für das Brennen einer CD-Rom bis 350 MB Euro 10,-
für das Brennen einer CD-Rom bis 700 MB Euro 15,-
für Fahrten außerhalb Kölns mit eigenem PKW Euro 0,50,- pro Kilometer.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.3. Material, dass in Punkt 5.2 nicht verifiziert ist, und Reisekosten werden zum Einkaufspreis plus 15% Service-Fee dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

6. Zusatzleistungen und stillschweigende Auftragserweiterung

Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung weiterer Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photos, die Änderung von Produktionsdaten, Satz- und Bilddateien sowie andere Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots von MBBB hinausgehen, gesondert in Rechnung gestellt. Im Zweifelsfall werden Zusatzleistungen nach dem aktuellen Vergütungstarifvertrag Design SDST/AGD abgerechnet.

7. Fremdkosten

7.1. Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen (z.B. Kosten für Lithofilme eines Belichtungsstudios), die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.
7.2. Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt MBBB nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
7.3. Soweit MBBB auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber MBBB von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
7.4. Fremdkosten, die MBBB auf Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden dem Auftraggeber plus einer Service-Fee in Höhe von 16% zzgl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
7.5. Fremdkosten sind nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig.

8. Korrekturabzug

8.1. Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
8.2. Unterschreibt der Auftraggeber kein Korrekturmuster, so betrachtet MBBB nach sieben Werktagen ab Datum der Vorlage des Korrekturmusters die Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben.

9. Produktionsüberwachung

9.1. Soll MBBB die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt MBBB die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
9.2. Übernimmt MBBB die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei MBBB von der Haftung frei.
9.3. MBBB kann Personen oder Drittfirmen (z.B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckereien, Belichtungsstudios) – die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden – ablehnen, wenn für MBBB deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend sind.

10. Haftung

10.1. Eine Haftung für die Schutzfähigkeit, wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von MBBB nicht übernommen.
10.2. Der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text. MBBB hafte nicht für formale und inhaltliche Fehler (z.B. Rechtschreibungen, Übersetzungen, Fakten).
10.3. Soweit MBBB auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet MBBB nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringers.
10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert dieser im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an MBBB, stellt er MBBB von der Haftung frei.
10.5. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller MBBB übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber MBBB im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.6. Die MBBB haftet nicht für Schäden, insbesondere nicht für unmittelbare oder
mittelbare Folgeschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn, System- oder Produktionsausfälle, die durch Verwendung und Nutzung unserer Daten entstehen.

11. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

11.1. An Entwürfen von MBBB werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
11.2. Die Originale (Datenträger, Druckvorlagen, Negative, usw.) sind nach angemessener Frist unbeschädigt an MBBB zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
11.3. Zusendung und Rücksendung der Originale erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

12. Belegexemplare

Um die Nutzung und Urheberschaft zu dokumentieren ist von vervielfältigten Werken MBBB mindestens fünf Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.>

13. Kennzeichnung

MBBB behält sich vor, Quellenangaben und Impressumsangaben (Name, Adresse, Telefon, Fax, Internetadresse und/oder e-Mail) an seinen Arbeiten anzubringen.

14. Firmierung und Vertragspartner im Sinne des BGBs

14.1. Ihr Vertragspartner im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB] ist Michael Bohn.

15. Erfüllungsort, Recht und Sprache

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Köln. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der MBBB als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht und deutsche Sprache.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

16.1. Vereinbarungen in Angeboten von MBBB (z.B. eingeräumte Nutzungsrechte, Zahlungsmodus), die durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden, gehen vor Vereinbarungen vorstehender Bestimmungen.
16.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzten, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
 
 
AGB
MBBB - Michael Bohn BrainBox

Thusneldastraße 29a, 50679 Köln
Telefon/Fax: 0221 / 880 21 60
Mobil: 0151 - 55 66 00 69 (D-Netz)

eMail: mb@mbbb-world.de
 
 
   
 
 
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